Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: 26. Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und die daraus entstehenden Verträge zwischen Apptimate B.V. mit Sitz in Velserbroek (Niederlande), Handelsregister (KvK) 89656202, und ihren Vertragspartnern ("Auftraggeber"). Vom Auftraggeber gestellte Bestimmungen oder Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder darin nicht enthalten sind, sind für Apptimate B.V. nur bindend, soweit sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1. Angebot und Annahme
- 1.1 Apptimate B.V. erstellt ein Angebot, in dem Apptimate B.V. angibt, welche Tätigkeiten ("die Leistungen") Apptimate B.V. zu erbringen anbietet, was in den Leistungen enthalten ist und welcher Betrag dafür zu zahlen ist. Ausschließlich die im Angebot angegebene Beschreibung der Leistungen ist bindend.
- 1.2 Im Allgemeinen umfassen die Leistungen die Wartung von Hardware und Software, die Konfiguration und Installation von Hardware, die Konfiguration und Installation von Software, die Erstellung von Individualsoftware, die Lieferung von Individualsoftware, die Lieferung von Hardware, Fernunterstützung, Unterstützung vor Ort sowie alles, was damit zusammenhängt. Andere Tätigkeiten werden nur erbracht, wenn dies im Angebot angegeben ist.
- 1.3 Ein Angebot ist völlig unverbindlich und 14 Tage nach Versand gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Apptimate B.V. kann niemals verpflichtet werden, eine Annahme nach diesem Zeitraum anzunehmen; wenn Apptimate B.V. dies dennoch tut, gilt das Angebot als angenommen.
- 1.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Mitteilung über die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber bei Apptimate B.V. eingeht. Das Angebot ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen und schriftlich oder per E-Mail zurückzusenden.
- 1.5 Wenn der Auftraggeber dem Angebot nicht ausdrücklich zustimmt, jedoch zulässt oder den Eindruck erweckt, dass Apptimate B.V. Tätigkeiten erbringt, die unter die Beschreibung der Leistungen fallen, gilt das Angebot als angenommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Apptimate B.V. ersucht, bestimmte Tätigkeiten zu erbringen, ohne ein förmliches Angebot abzuwarten.
- 1.6 Eine Änderung der Leistungen ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich, sofern in diesen Bedingungen nicht an anderer Stelle etwas anderes bestimmt ist.
2. Abnahme und Annahme
- 2.1 Apptimate B.V. liefert das Ergebnis nach Ausführung der Tätigkeiten oder Teilen davon ab, sobald dieses nach ihrer fachlichen Auffassung den Spezifikationen entspricht oder für die Nutzung geeignet ist.
- 2.2 Der Auftraggeber hat das Gelieferte sodann innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung zu prüfen und abzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Auftraggeber das Gelieferte nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, gilt das Gelieferte als angenommen.
- 2.3 Wird die Arbeit in Phasen geliefert, hat der Auftraggeber nach Lieferung jeder Phase die Abnahme oder Ablehnung des betreffenden Teils auf die im vorigen Absatz beschriebene Weise zu erklären. Der Auftraggeber darf eine Abnahme oder Ablehnung in einer späteren Phase nicht auf Aspekte stützen, die in einer früheren Phase bereits abgenommen wurden.
- 2.4 Lehnt der Auftraggeber das Gelieferte ganz oder teilweise ab, bemüht sich Apptimate B.V., den Ablehnungsgrund so schnell wie möglich zu beseitigen. Apptimate B.V. kann dies tun, indem sie das Ergebnis überarbeitet oder begründet darlegt, warum der Grund nicht zutrifft. Der Auftraggeber hat sodann erneut vierzehn Tage Zeit, die Überarbeitung oder Begründung abzunehmen oder abzulehnen.
- 2.5 Lehnt der Auftraggeber das Gelieferte nach der Überarbeitung oder Begründung weiterhin ganz oder teilweise ab, ist Apptimate B.V. berechtigt, für alle weiteren Überarbeitungen Mehrkosten zu berechnen. Apptimate B.V. gibt bei einer Überarbeitung an, ob für weitere Überarbeitungen Mehrkosten anfallen.
- 2.6 Erklärt eine Partei, weitere Überarbeitungen nicht (mehr) für sinnvoll zu halten, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag für die betreffende Leistung zu kündigen. In diesem Fall vergütet der Auftraggeber die von Apptimate B.V. tatsächlich aufgewendeten Stunden, höchstens jedoch den für das Abgelehnte angebotenen Betrag. Der Auftraggeber ist dadurch jedoch nicht berechtigt, das Abgelehnte in irgendeiner Weise zu nutzen.
- 2.7 Nach Annahme des Gelieferten entfällt jede Haftung für Mängel am Gelieferten, es sei denn, Apptimate B.V. kannte den Mangel zum Zeitpunkt der Annahme oder hätte ihn kennen müssen. In jedem Fall entfällt jede Haftung für Mängel nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund.
3. Erbringung der Leistungen
- 3.1 Nach Zustandekommen des Vertrags werden die Leistungen von Apptimate B.V. so bald wie möglich gemäß dem Angebot ausgeführt, wobei angemessene Wünsche des Auftraggebers berücksichtigt werden.
- 3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise wünschenswert und erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Insbesondere sorgt der Auftraggeber dafür, dass alle Daten, von denen Apptimate B.V. angibt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, Apptimate B.V. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
- 3.3 Der Auftraggeber gewährt Apptimate B.V. Zugang zu allen Orten, Diensten und Konten unter seiner Verwaltung (wie Webhosting-Konten), die Apptimate B.V. vernünftigerweise für die Erbringung der Leistungen benötigt.
- 3.4 Apptimate B.V. garantiert, dass die Leistungen sorgfältig, solide und so gut wie möglich ausgeführt werden. Erfordert eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen dies, hat Apptimate B.V. das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen. Apptimate B.V. ist und bleibt gegenüber dem Auftraggeber die Verantwortliche.
- 3.5 Apptimate B.V. ist berechtigt, aber niemals verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Kohärenz der ihr zur Verfügung gestellten Quellmaterialien, Anforderungen oder Spezifikationen zu prüfen und bei Feststellung etwaiger Unstimmigkeiten die vereinbarten Tätigkeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Unstimmigkeiten beseitigt hat.
- 3.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist Apptimate B.V. nicht Partei bei der Lieferung von Leistungen Dritter, wie Softwarelizenzen oder Hosting, die für die Leistungen erforderlich sind, auch dann nicht, wenn Apptimate B.V. diese Leistungen zugunsten des Auftraggebers bezieht. Bei als Leistung gelieferten Softwarelizenzen hängt es vom Lieferanten ab, ob Apptimate B.V. oder der Lieferant der Vertragspartner des Auftraggebers ist. Apptimate B.V. informiert hierüber angemessen.
- 3.7 Apptimate B.V. hat das Recht, die Leistungen (vorübergehend) nicht oder eingeschränkt zu erbringen, wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem Vertrag gegenüber Apptimate B.V. nicht erfüllt oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
- 3.8 Apptimate B.V. bemüht sich, auf eine Anfrage des Auftraggebers so schnell wie möglich zu reagieren, kann jedoch keine konkreten Zusagen zu Zeiten machen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
4. Bestimmungen zur Wartung
- 4.1 Unter Wartung wird das Funktionsfähighalten bestehender Hardware und/oder Software gemäß dem Angebot oder einer näheren Vereinbarung sowie allgemeiner die Behebung von Fehlern verstanden.
- 4.2 Apptimate B.V. bemüht sich, die Wartung so gut wie möglich auszuführen, ist dabei jedoch häufig auf ihre Lieferanten und Dritte für Updates, Fehlerbehebungssoftware ("Patches") oder Ersatzteile angewiesen. Apptimate B.V. ist berechtigt, bestimmte Updates oder Patches nicht zu installieren, wenn dies nach ihrer Auffassung der ordnungsgemäßen Funktion der Software nicht zugutekommt oder nicht im Interesse des Auftraggebers ist.
- 4.3 Als Teil der Wartung bemüht sich Apptimate B.V., Fehler in den Werken, wie Websites, Datenbeständen, Software, Dokumentation, Beratungen, Berichten, Analysen, Entwürfen, Texten, Fotos, Filmen, Tonaufnahmen, Abbildungen, audiovisuellem Material, Logos oder Corporate Designs (nachstehend: "Werke") und zugehöriger Software zu beheben. Apptimate B.V. ist hierbei jedoch auf Lieferanten und Dritte angewiesen. Bei neuer Funktionalität oder Änderungen, die das Funktionieren der Software wesentlich verändern können, stimmt sich Apptimate B.V. vorab mit dem Auftraggeber ab.
- 4.4 Apptimate B.V. bemüht sich, vom Auftraggeber gewünschte Änderungen in die Software aufzunehmen. Apptimate B.V. ist stets berechtigt, eine Anfrage abzulehnen, wenn diese nach ihrer Auffassung nicht durchführbar ist oder eine ordnungsgemäße Funktion oder Verfügbarkeit der Software beeinträchtigen kann.
- 4.5 Wenn nach Auffassung von Apptimate B.V. eine gewünschte Änderung das Funktionieren oder die Sicherheit der Software negativ beeinflussen kann, teilt Apptimate B.V. dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Besteht der Auftraggeber dennoch auf der Änderung und führt Apptimate B.V. diese durch, geschieht dies auf eigenes Risiko des Auftraggebers und ohne jede Haftung für Apptimate B.V.
- 4.6 Wenn der Auftraggeber selbständig eine Änderung an von Apptimate B.V. gelieferten Ergebnissen vornehmen möchte, geschieht dies vollständig auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Auftraggebers, es sei denn, der Auftraggeber hat die gewünschte Änderung vorab Apptimate B.V. mitgeteilt und Apptimate B.V. hat diese schriftlich genehmigt. Apptimate B.V. kann diese Genehmigung an Bedingungen knüpfen.
5. Bestimmungen zum Remote-Support
- 5.1 Fernunterstützung wird per Telefon, E-Mail und über andere gemeinsam zu vereinbarende Kanäle erbracht.
- 5.2 Apptimate B.V. schlägt auf Wunsch des Auftraggebers Software vor, mit der zu unterstützende Computer aus der Ferne erreicht werden können. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass seine Netzwerk- und Sicherheitsumgebung den Einsatz dieser Software zulässt.
- 5.3 Stellt sich heraus, dass die Fernunterstützung zu keiner zufriedenstellenden Lösung führt oder angesichts der Art des Problems nicht durchführbar ist, tritt Apptimate B.V. mit dem Auftraggeber in Abstimmung, um eine Lösung vor Ort zu suchen.
6. Verkauf von Geräten
- 6.1 Auf im Rahmen der Leistungen gelieferte Geräte werden keine Garantien gewährt, außer soweit diese vom Hersteller oder Importeur gewährt werden. Der Auftraggeber hat diese Garantien unmittelbar bei dieser Partei geltend zu machen. Apptimate B.V. vermittelt auf Wunsch bei diesen Ansprüchen, haftet jedoch nicht, wenn der Hersteller oder Importeur die Reparatur oder den Ersatz verweigert oder dafür Kosten berechnet.
7. Datenrettung
- 7.1 Sofern eine Leistung die Wiederherstellung verlorener, beschädigter oder unzugänglicher Daten (Datenrettung) zum Gegenstand hat, bemüht sich Apptimate B.V., Daten von den vom Auftraggeber bereitgestellten Datenträgern oder Medien wiederherzustellen.
- 7.2 Die Datenrettung stellt eine Bemühensverpflichtung dar. Apptimate B.V. übernimmt keine Garantie dafür, dass die Wiederherstellung ganz oder teilweise gelingt; Art und Umfang des Schadens können eine Wiederherstellung unmöglich machen.
- 7.3 Tätigkeiten im Rahmen der Datenrettung können den Datenträger weiter beschädigen oder zu (weiterem) Datenverlust führen. Apptimate B.V. haftet hierfür nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits.
- 7.4 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er berechtigt ist, die betreffenden Daten wiederherzustellen oder wiederherstellen zu lassen, und stellt Apptimate B.V. von jeglichem Anspruch Dritter in Bezug auf den Inhalt der bereitgestellten oder wiederhergestellten Daten frei.
- 7.5 Apptimate B.V. behandelt Daten, von denen sie bei der Wiederherstellung Kenntnis nimmt, vertraulich und verarbeitet diese nur, soweit dies für die Durchführung der Wiederherstellung erforderlich ist.
8. Installation und Konfiguration
- 8.1 Apptimate B.V. nimmt gemäß dem Angebot oder einer näheren Spezifikation die Konfiguration und Installation von Geräten und Software zugunsten des Auftraggebers vor, um eine funktionierende Umgebung zu schaffen.
- 8.2 Die Auswahl, Anschaffung und Verwaltung der Umgebung, in der die Konfiguration und Installation erfolgt, liegt ausschließlich und vollständig in der Verantwortung des Auftraggebers, außer bei unter dem Artikel "Verkauf von Geräten" gelieferten Geräten. Apptimate B.V. gibt Hinweise zur gewünschten Konfiguration. Entspricht die angegebene Umgebung nicht den Anforderungen von Apptimate B.V., ist Apptimate B.V. berechtigt, die Installation oder Konfiguration zu verweigern.
- 8.3 Der Auftraggeber gewährt Mitarbeitern und Hilfspersonen von Apptimate B.V. auf Wunsch von Apptimate B.V. allen erforderlichen Zugang zur Umgebung, um Installation, Konfiguration, Wartung und Anpassungen zu ermöglichen. Ein physischer Zugang zu Geräten des Auftraggebers erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist, und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- 8.4 Wird Software Dritter installiert, hat der Auftraggeber über ausreichende Lizenzen zu verfügen und dafür zu sorgen, dass die darin enthaltenen Bestimmungen strikt eingehalten werden. Der Auftraggeber stellt Apptimate B.V. von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Installation und Lizenzen der Software frei, außer soweit die Ansprüche auf von Apptimate B.V. gelieferten Informationen oder Lizenzen beruhen.
9. Entwicklung von Werken
- 9.1 Sofern eine Leistung die Entwicklung, Konfiguration und/oder Anpassung von Werken zum Gegenstand hat, hat Apptimate B.V., sofern nicht anders vereinbart, das Recht, bei der Entwicklung, Konfiguration oder Anpassung von Werken Abbildungen, Software und Komponenten Dritter zu verwenden.
- 9.2 Apptimate B.V. ist es gestattet, Open-Source-Software zu verwenden, deren Rechte bei Dritten liegen. Dies bedeutet unter anderem, dass Apptimate B.V. Open-Source-Software an den Auftraggeber liefern und Open-Source-Software in Werke einbauen darf, die Apptimate B.V. im Rahmen einer Leistung erstellt oder anpasst. Bringt die Lizenz bestimmter Open-Source-Software mit sich, dass der Auftraggeber (Teile der) Software nur als Open Source verbreiten kann, informiert Apptimate B.V. den Auftraggeber angemessen über alle anwendbaren Lizenzbedingungen.
- 9.3 Nach der Lieferung liegt die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der betreffenden Lizenzen Dritter bei der Nutzung der entwickelten Werke beim Auftraggeber.
10. Künstliche Intelligenz
- 10.1 Apptimate B.V. ist berechtigt, bei der Erbringung der Leistungen Systeme für künstliche Intelligenz (KI) und darauf basierende Hilfsmittel zu verwenden.
- 10.2 Ergebnisse, die mithilfe von KI erzeugt werden, können unrichtig, unvollständig oder voreingenommen sein. Apptimate B.V. prüft KI-generierte Ergebnisse mit fachlicher Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Der Auftraggeber bleibt für die Prüfung und die endgültige Nutzung dieser Ergebnisse verantwortlich.
- 10.3 Apptimate B.V. verwendet vom Auftraggeber bereitgestellte Daten nicht, um öffentliche oder von Dritten betriebene KI-Modelle zu trainieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- 10.4 Schaltet Apptimate B.V. für KI-Funktionalität externe Lieferanten ein, die dabei personenbezogene Daten verarbeiten, gelten für diese Verarbeitung Auftragsverarbeitungsverträge.
11. Rechte des geistigen Eigentums
- 11.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an allen im Rahmen des Vertrags entwickelten oder gelieferten Leistungen oder Werken liegen ausschließlich bei Apptimate B.V. oder ihren Lizenzgebern. Nur wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben oder gesondert ausdrücklich vereinbart ist, können Rechte auf den Auftraggeber übertragen werden.
- 11.2 Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die Nutzungsrechte und Befugnisse, die sich aus dem Zweck des Vertrags ergeben oder die schriftlich eingeräumt werden; im Übrigen wird der Auftraggeber die Werke oder sonstige Ergebnisse von Leistungen nicht vervielfältigen oder veröffentlichen. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Materialien, die außerhalb des Zwecks des Vertrags oder der eingeräumten Nutzungsrechte liegt, gilt als Verletzung des Urheberrechts. Der Auftraggeber zahlt an Apptimate B.V. eine sofort fällige und nicht der richterlichen Mäßigung unterliegende Vertragsstrafe von € 10.000,00 je verletzende Handlung. Dies berührt nicht das Recht von Apptimate B.V., Ersatz ihres durch die Verletzung entstandenen Schadens zu verlangen oder andere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu beenden.
- 11.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Änderungen an Werken vorzunehmen, die er in Nutzungsrecht erhält, es sei denn, dies ist für die beabsichtigte Nutzung oder zur Behebung von Fehlern erforderlich.
- 11.4 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Kopie der Quelldateien (wie Bild-, Website- oder Software-Quellcode) gelieferter Werke, es sei denn, dies ist ausdrücklich und eindeutig schriftlich vereinbart.
- 11.5 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Angaben zu Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder anderen Rechten des geistigen Eigentums aus den Materialien aus Werken, die er in Lizenz erhält, zu entfernen oder zu ändern, einschließlich Angaben zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Materialien.
12. Preise und Zahlung
- 12.1 Für alle Tätigkeiten stellt Apptimate B.V. monatlich auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Stunden in Rechnung. Für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten kann Apptimate B.V. einen Zuschlag von höchstens 200 % des normalen Tarifs vereinbaren.
- 12.2 Apptimate B.V. übersendet dem Auftraggeber für die von ihm geschuldeten Beträge eine elektronische Rechnung.
- 12.3 Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt vierzehn Tage ab Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung keine längere Zahlungsfrist angegeben ist. Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, befindet er sich nach Ablauf dieser Frist von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wird ein geschuldeter Betrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, sind auf den offenen Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen geschuldet.
- 12.4 Ist der Auftraggeber der Auffassung, dass (ein Teil) einer Rechnung unrichtig ist, hat er dies innerhalb der Zahlungsfrist Apptimate B.V. mitzuteilen. Die Zahlungsverpflichtung für den bestrittenen (nicht jedoch den übrigen) Teil wird ausgesetzt, bis Apptimate B.V. die Meldung geprüft hat. Ergibt die Prüfung von Apptimate B.V., dass die Beanstandung unberechtigt war, hat der Auftraggeber den bestrittenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nachträglich zu begleichen.
- 12.5 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber neben dem geschuldeten Betrag und den darauf angefallenen Zinsen zur vollständigen Erstattung sowohl der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros. Insbesondere ist Apptimate B.V. in diesem Fall berechtigt, Verwaltungskosten von € 50 in Rechnung zu stellen.
- 12.6 Die Zahlungsforderung ist sofort fällig, falls über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Auftraggeber Zahlungsaufschub beantragt oder eine Gesamtpfändung von Vermögensbestandteilen des Auftraggebers erfolgt, der Auftraggeber verstirbt, in Liquidation tritt oder aufgelöst wird.
13. Geheimhaltung
- 13.1 Die Parteien behandeln Informationen, die sie sich vor, während oder nach der Ausführung des Vertrags gegenseitig übermitteln, vertraulich, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder die empfangende Partei weiß oder wissen muss, dass die Informationen als vertraulich gemeint waren. Die Parteien erlegen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie den von ihnen zur Ausführung des Vertrags eingeschalteten Dritten auf.
- 13.2 Apptimate B.V. bemüht sich zu vermeiden, von Daten Kenntnis zu nehmen, die der Auftraggeber über die Hardware oder Software, auf die sich die Leistungen beziehen, speichert und/oder verbreitet, es sei denn, dies ist für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich oder Apptimate B.V. ist dazu aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet. In diesem Fall bemüht sich Apptimate B.V., die Kenntnisnahme der Daten so weit wie möglich zu beschränken, soweit dies in ihrer Macht liegt.
- 13.3 Apptimate B.V. darf das bei der Ausführung des Vertrags erworbene Wissen für andere Aufträge verwenden, soweit dabei keine Informationen des Auftraggebers entgegen Vertraulichkeitsverpflichtungen für Dritte verfügbar werden.
- 13.4 Die Verpflichtungen aus diesem Artikel bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort, gleich aus welchem Grund, und zwar so lange, wie die die Informationen übermittelnde Partei vernünftigerweise Anspruch auf den vertraulichen Charakter der Informationen erheben kann.
14. Haftung
- 14.1 Apptimate B.V. haftet gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags und ausschließlich auf Ersatz der ausgebliebenen Leistung, das heißt Ersatz des Wertes der ausgebliebenen Leistung.
- 14.2 Jede Haftung von Apptimate B.V. für jede andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, worunter unter anderem zusätzlicher Schadenersatz in welcher Form auch immer, Ersatz mittelbaren Schadens oder Folgeschadens, Schaden wegen entgangenen Umsatzes oder Gewinns, Schaden wegen Datenverlusts sowie Schaden wegen Fristüberschreitung infolge geänderter Umstände fällt.
- 14.3 Im Falle einer Haftung nach dem ersten Absatz beträgt der Höchstbetrag, den Apptimate B.V. zu ersetzen verpflichtet ist, € 250.000,00. Dieser Höchstbetrag entfällt, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Apptimate B.V. beruht.
- 14.4 Die Haftung von Apptimate B.V. wegen zurechenbarer Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags entsteht nur, wenn der Auftraggeber Apptimate B.V. unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung gesetzt wird, und Apptimate B.V. auch nach dieser Frist zurechenbar mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug bleibt. Die Inverzugsetzung hat eine möglichst detaillierte Beschreibung der Pflichtverletzung zu enthalten, damit Apptimate B.V. angemessen reagieren kann.
- 14.5 Im Falle höherer Gewalt, worunter in jedem Fall Störungen oder Ausfälle des Internets, der Telekommunikationsinfrastruktur, Stromausfälle, innere Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsstockungen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Stockungen in der Zulieferung, Brand, Überschwemmung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen verstanden werden, sowie in dem Fall, dass Apptimate B.V. durch ihre eigenen Lieferanten, gleich aus welchem Grund, nicht zur Lieferung in die Lage versetzt wird, sodass die Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise nicht von Apptimate B.V. verlangt werden kann, wird die Ausführung des Vertrags ausgesetzt oder der Vertrag beendet, wenn die Situation höherer Gewalt länger als neunzig Tage gedauert hat, alles ohne jede Verpflichtung zum Schadenersatz.
15. Laufzeit und Kündigung
- 15.1 Der Vertrag wird für die für die Erbringung der Leistungen erforderliche Dauer geschlossen. Der Vertrag kann zwischenzeitlich nur gekündigt werden, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt, oder im Einvernehmen beider Parteien. Der Auftraggeber kann den Vertrag zwischenzeitlich gegen Zahlung einer Ablösesumme in Höhe von 50 % des Gesamtwerts der noch nicht erbrachten Teile des Vertrags kündigen.
- 15.2 Nach Kündigung, Beendigung oder Auflösung, gleich aus welchem Grund, gibt Apptimate B.V. dem Auftraggeber während dreißig Tagen ab dem Tag, an dem der Vertrag endet, Gelegenheit, die zugunsten des Auftraggebers bei Apptimate B.V. gespeicherten Daten anzufordern oder übertragen zu lassen. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt Apptimate B.V. innerhalb dieser Frist eine Kopie dieser Daten zur Verfügung, wofür Apptimate B.V. angemessene Kosten in Rechnung stellen darf. Nach Ablauf dieser Frist ist Apptimate B.V. berechtigt, die betreffenden Daten zu löschen.
- 15.3 Der Vertrag endet automatisch, falls über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sie Zahlungsaufschub beantragt oder eine Gesamtpfändung von Vermögensbestandteilen erfolgt, sie verstirbt, in Liquidation tritt oder aufgelöst wird.
16. Änderungen des Vertrags
- 16.1 Nach Annahme darf der Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
- 16.2 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag, ist Apptimate B.V. jedoch einmal pro Kalenderjahr berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anzupassen oder zu erweitern. Sie hat dies dem Auftraggeber mindestens zwei Monate, bevor die Anpassungen oder Erweiterungen wirksam werden, mitzuteilen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jedoch eine konkrete Vereinbarung niemals außer Kraft setzen.
- 16.3 Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist Einwände, erwägt Apptimate B.V., ob sie die beanstandeten Anpassungen oder Erweiterungen zurücknehmen möchte oder nicht. Apptimate B.V. teilt diese Entscheidung dem Auftraggeber mit. Möchte Apptimate B.V. beanstandete Anpassungen oder Erweiterungen nicht zurücknehmen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen.
- 16.4 Apptimate B.V. darf jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen erforderlich sind. Gegen derartige Änderungen kann der Auftraggeber keine Einwände erheben.
- 16.5 Die vorstehende Regelung gilt auch für Preise.
17. Schlussbestimmungen
- 17.1 Auf diesen Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar. Soweit die Regeln zwingenden Rechts nichts anderes vorschreiben, werden alle Streitigkeiten, die anlässlich dieses Vertrags entstehen, dem zuständigen niederländischen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem Apptimate B.V. ihren Sitz hat.
- 17.2 Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags als nichtig erweisen, berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrags. Die Parteien legen in diesem Fall ersatzweise (eine) neue Bestimmung(en) fest, mit der/denen so weit wie rechtlich möglich der Absicht des ursprünglichen Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gestalt gegeben wird.
- 17.3 Unter "schriftlich" fallen in diesen Bedingungen auch E-Mail und Kommunikation per Fax, sofern die Identität des Absenders und die Integrität des Inhalts hinreichend feststehen. Die Parteien bemühen sich, den Empfang und Inhalt von Kommunikation per E-Mail zu bestätigen.
- 17.4 Die von Apptimate B.V. empfangene oder gespeicherte Fassung jeglicher Kommunikation gilt als authentisch, vorbehaltlich eines vom Auftraggeber zu erbringenden Gegenbeweises.
- 17.5 Jede Partei ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Abweichend hiervon ist Apptimate B.V. stets berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft zu übertragen.